Liebe Besucher,
hier finden Sie die Bilder und Dokumente zu unserem Artikel im Bachgau-Boten, Ausgabe vom 23.07.2015.
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Bezüglich einer angeblichen Kostenpflicht der Anwohner weisen wir auf die einschlägige Rechtssprechung hin (z.B. 2A733/03 OVG Brandenburg), weshalb wir die Verwaltungsauffassung auch für unzutreffend halten.
Lesen Sie die Leitsätze (z.B. 3c) zu dem Urteil im JURAFORUM <HIER>
Dieser Hinweis stellt keine Rechtsberatung dar und wir können keine Haftung übernehmen.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Juristen Ihres Vertrauens.
Hier die Chronologie der Ereignisse/Unterlagen: