18.04.2015: Ortsbegehung in Großostheim (Bereich Ostendstraße, Kanzleistraße, Bachstraße):

Auf große Resonanz bei den Bürgern stieß am vergangenen Samstag die Gelegenheit direkt vor Ort an der Ostendstraße den Vorstand der UB-Bachgau und einige Gemeinderäte zu treffen. Teils bis zu 50 Großostheimer diskutierten engagiert Ihre berechtigten Bedenken und äußerten auch Unmut über den geplanten Ausbau der Ostendstraße und die langfristigen Überlegungen einer „Ostumgehung“ quer durch derzeit noch landwirtschaftliche Flächen. Besonders die langfristige Sicherstellung der Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich auf 30 km/h lag den Anwohnern aus Lärm- und Sicherheitsgründen am Herzen.


Wenig Anklang fand der geplante großzügige Neubau einer Straße am Ortsrand im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet „Ostendstraße“. Hier befürchten die Bürger dass zusätzlicher Verkehr förmlich in die Ostendstraße gezogen und sich dann an der Engstelle der Kreuzung zum Mühlweg baubedingt aufstauen wird. Hier haben sich jetzt schon über 20 Anwohner gemeinsam an die Gemeindeverwaltung gewendet und Ihre Bedenken auch schriftlich mitgeteilt – noch vor der ersten öffentlichen Auslegung der Pläne. Wie uns mitgeteilt wurde steht eine Antwort noch aus.  Viele Anwohner haben beim aktuellen Verkehrsaufkommen auch jetzt bereits Probleme mit Ihren Fahrzeugen aus den Ausfahrten an der Ostendstraße zu kommen.

Überwiegend wurde der dringend erforderliche Ausbau der B469 und hier besonders der Abfahrt Großostheim-Mitte als Lösung gesehen. Dann könnte hierüber der Verkehr schnell, ohne Rückstaus und vor allem attraktiv nach Großostheim und an die Einkaufsmöglichkeiten der Aschaffenburger Straße geführt werden. Die in den Planungen langfristig angedachte Lösung einer Ostspange oder eines großen Ausbaus der Ostendstraße würde damit überflüssig werden. Auch im Sinne einer nachhaltigen Planung der Verkehrsführung und dem sorgsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen wäre diese Lösung dienlich.


Weiteres Thema war auch die Stellplatzregelung in diesem Bereich, wo entgegen in anderen Ortsbereichen die Zufahrt zur Garage nicht als zweiter Stellplatz akzeptiert wird und einzelne Bürger mit Fristsetzung zu dem Bau eines zweiten Stellplatzes aufgefordert wurden, obwohl nur ein Fahrzeug vorhanden ist.  Obwohl diese Vorgehensweise vom Gemeinderat mehrheitlich gebilligt wurde, können auch wir dies im Rahmen der Gleichbehandlung nicht verstehen und den Bürgern nicht erklären. Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Gemeinderat gefordert hier entweder eine einheitliche Regelung für den Ort oder bürgerorientiert Ausnahmeregelungen zu schaffen anstatt jeden einzelnen auf den mühevollen Klageweg zu verweisen. Als Vergleich wurde immer wieder die Zentrumsbebauung an der Kanzleistraße angeführt, wo seit dem ersten Bauentwurf die Stellplätze einer kontinuierlichen Reduzierung und die Bauhöhe des Komplexes einem ebensolchem Wachstum unterliegen.

 

Gewünscht hätten sich die Bürger von der Großostheimer Verwaltung ganz besonders auch, dass sie nicht erst über die örtliche Presse von dem geplanten Baugebiet und den detaillierten Überlegungen der Verkehrsführung erfahren hätten und sich so frühzeitig in die Vorplanungen hätten einbringen können. Neben der direkten Ansprache der Bürger wäre hier eine Bürgerversammlung vielleicht eine gute Möglichkeit gewesen.